Bauleitplanung
Kiebitz, Zauneidechse und Bechsteinfledermaus - eines haben diese Arten gemeinsam: Sie werden immer seltener. Aufgrund ihrer Gefährdung sind sie in der Lage ganze Bauprojekte erheblich zu verzögern, deutlich zu verteuern oder sogar zu verhindern. Ob Bebauungsplan für das neue Wohn-oder Gewerbegebiet, Flächennutzungsplan-Änderung, überregionales Verkehrsprojekt oder Gewässerrenaturierung - wir geben Ihnen Planungssicherheit! Durch die frühzeitige Erfassung und Berücksichtigung artenschutzrechtlicher Belange lassen sich Lösungen häufig in den Planungsprozess integrieren - und das bereits bevor der Artenschutz zum Stolperstein wird.

Besonderer und strenger Artenschutz
Der Schutz aller wild lebenden Pflanzen und Tiere ist im Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) geregelt. In § 44 BNatschG werden sogenannte Zugriffsverbote formuliert, die die Aufrechterhaltung eines günstigen Erhaltungszustandes der besonders und streng geschützten Arten sicher stellen sollen. Zu den besonders geschützten Arten zählen zum Beispiel alle europäischen Vogelarten. Einige ausgewählte Arten wie z. B. der Schwarzstorch oder der Rotmilan unterliegen dem strengen Artenschutz. Das sind Arten, die im Anhang A der EU-Artenschutzverordnung, im Anhang IV der Flora-Fauna-Habitatrichtlinie oder der Bundesartenschutzverordnung aufgeführt sind.
Artenschutzprüfung
Eidechse, Vogel oder Fledermaus, die Lebensräume unserer heimischen Arten sind vielfältig. Ob im Siedlungsbereich, auf freier Feldflur oder im Wald, im Planungs- und Genehmigungsprozess ist zu prüfen, welche Arten durch die Umsetzung der des Vorhabens beeinträchtigt werden können. Dabei werden nicht nur Daten des Landes sondern auch Ergebnisse unserer eigenen Erfassungen in den Städten und Kommunen herangezogen. Im Artenschutzfachbeitrag (ASFB) wird geprüft, ob durch das Vorhaben die Verbotstatbestände gem. § 44 BNatSchG ausgelöst werden können.


Artenschutzmaßnahmen
Lassen sich die Betroffenheit streng geschützter Arten nicht zweifelsfrei ausschließen, ist das nicht gleich ein Hinderungsgrud für die Umsetzung der Planung. Geeignete Maßnahmen zum Schutz unserer heimischen Flora und Fauna lassen sich auf vielfältige Art und Weise in den Planungsprozess integrieren. Artbezogen lösen wir auch komplexe Anforderungen und haben dabei immer einen kostengünstigen und transparenten Ansatz im Blick.
Sprechen Sie uns an
Wir begleiten Ihre Planung von der Erfassung der Arten und Bewertung der Daten über die Entwicklung geeigneter Maßnahmen bis hin zur Erfolgskontrolle. Gemeinsam mit unseren Auftraggebern entwickeln wir geeignete Maßnahmen für den Artenschutz - für ein konfliktfreies Nebeneinander!
