Windenergie

Die nachhaltige Nutzung von Windenergie leistet einen positiven Beitrag zum Klimaschutz, das steht außer Frage. Doch gleichzeitig reagieren viele heimische Arten wie beispielsweise Greifvögel und Fledermäuse empfindlich auf die Errichtung und den Betrieb von Windenergieanlagen (WEA). Wir berücksichtigen die spezifischen Anforderungen der Länder im Umgang mit artenschutzrechtlichen Aspekten von der Planung und Errichtung der Anlagen bis hin zum Gondelmonitoring.

Windenergieanlagen versus Landschaftsbild?

WEA sind in ihrer Wahrnehmung in hohem Maße raumwirksam, wie dreidimensionale Analysen von digitalen Geländemodellen (DGM) zeigen.

Beispiel Werther

Analyse der Auswirkungen von geplanten Windkraftanlagen auf das Landschaftsbild
(Auftraggeber: Stadt Werther)

Mit welcher Höhe sollen Windkraftanlagen im Vorranggebiet des Flächennutzungsplanes festgesetzt werden?

Hilfe bei der Beurteilung der landschaftsästhetischen Auswirkungen bietet die sog. Sichtbarkeitsanalyse. Anhand einer Höhenklassenkartierung und eines dreidimensionalen Geländemodelles werden digital die Flächen abgeleitet, von denen aus die Windkraftanlage einer vorgegebenen Höhe sichtbar bzw. nicht sichtbar wäre (sichtverschattete Bereiche). Das Beispiel zeigt die Ergebnisse der Sichtbarkeitsanalyse für zwei Anlagen mit einer Gesamthöhe von jeweils 120 m. Im Radius von 5 km sind die Anlagen von den rot dargestellten Flächen aus sichtbar. Profile durch den Landschaftsraum erleichtern die Vorstellbarkeit der Größenverhältnisse und können gravierende Maßstabsverluste aufzeigen (Beispiel).

Artenschutzkonflikte durch Windenergieanlagen

Durch den Betrieb von Windenergieanlagen können Vögel und Fledermäuse geschädigt werden und zu Tode kommen. Dabei reicht oft schon der durch die Rotoren erzeugte Unterdruck, um die Lungen zum Platzen zu bringen (sog. Barotrauma).

Um artenschutzrechtliche Konflikte von vorne herein zu vermeiden oder zu minimieren, ist die richtige Standortwahl für WEA entscheidend. Fundierte Untersuchungen wichtiger faunistischer Indikatorgruppen bieten für die Genehmigungsbehörden gute Entscheidungsgrundlagen und für die Betreiber Sicherheit.

Die NZO untersucht und bewertet die vorkommenden Brutvögel, Nahrungsgäste und Durchzügler sowie die Fledermausfauna. Für die Erfassung der Fledermäuse werden verschiedene Detektoren, Horchboxen und Batcorder eingesetzt (siehe auch Thema Artenschutzfachbeitrag).