Umwelt- und Landschaftsplanung

Das deutsche Umweltrecht umfasst eine Vielzahl unterschiedlicher Verfahresschritte und Planungsinstrumente, die die Aufrechterhaltung komplexer Wirkgefüge des Naturhaushaltes sicherstellen sollen.

Landschaftsplanung

Landschaftspläne werden auf kommunaler Ebene aufgestellt. Ihre Aufgabe ist es, die Ziele und Anforderungen des Naturschutzes und der Landschaftspflege gegenüber anderweitigen Nutzungsformen der Landschaft darzustellen und daraus Schutz-, Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen abzuleiten. Landschaftspläne bilden die naturschutzfachliche Grundlage für alle nachfolgenden Bauleitplanungen.

Wir erfassen und analysieren den aktuellen Zustand von Natur und Landschaft, entwickeln gemeinsame Ziele und unterstützen Sie auf dem Weg vom Aufstellungs- zum Satzungsbeschluss.

 

Bauleitplanung

Bauleitpläne sind maßgebliches Planungsinstrument für die städtebaulichen Entwicklung. Sie werden in einem zweistufigen Vorgehen aufgestellt. Während der Flächennutzungsplan die Art der Nutzung im Stadt- oder Gemeindegebiet vorgibt, regelt ein Bebauungsplan die Art und Weise der baulichen Nutzung. Bei beiden Verfahren werden in einem Umweltbericht die vorausichtlich entstehenden erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt und bewertet. Wir berücksichtigen die aktuellen gesetzlichen Anforderungen des Baugesetzbuches (BauGB) und der Eingriffsregelung.

 

Umweltverträglichkeit

Umweltverträglichkeitsstudie oder Vorprüfung des Einzelfalls - das UVPG erfordert bei größeren Vorhaben unterschiedlich umfangreiche Umweltprüfungen. Zur frühzeitigen Erfassung der Umweltauswirkungen bestimmter Bauvorhaben oder Vorhaben zur Nutzung unserer Ressourcen, dient die Umweltverträglichkeitsprüfung. Grundlage dafür ist das Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG).  Mit Hilfe einer Umweltverträglichkeits-Prüfung ermittelt die genehmigende Behörde, ob das geplante Vorhaben erhebliche Auswirkungen auf die Umwelt haben kann. Darunter sind nicht nur Tiere und Pflanzen zu verstehen, sondern auch Boden und Fläche, Wasser, Luft, Klima, Landschaft, Mensch und Kultur- und Sachgüter sowie die komplexen Wechselwirkungen dieser Schutzgüter untereinander.

FFH-Verträglichkeit

Natura-2000-Gebiete bilden ein EU-weites Schutzgebietsnetz. Während FFH-Gebiete vor allem dem Schutz von Tieren und Pflanzen sowie ihrer Lebensräume dienen (FFH = Flora-Fauna-Habitat), werden die EU-Vogelschutzgebiete insbesondere zum Schutz der heimischen Vogelwelt ausgewiesen. Ob Straßenbauprojekt, Grundwasserförderung oder Windenergieanlage - viele Projekte sind in der Lage, den Naturhaushalt in diesen Gebieten zu beeinträchtigen. Im Rahmen einer FFH-Verträglichkeitsprüfung (FFH-VP) ermitteln und bewerten wir, welche potenziell erheblichen Umweltauswirkungen des Vorhabens nachteilige Beeinträchtigungen des Natura-2000-Gebietes mit sich bringen können. Grundlage dafür sind die Anforderungen nach FFH-Richtlinie (FFH-RL) und Vogelschutz-Richtlinie (VS-RL)